In den letzten Tagen mussten wir erleben, wie der freie Wille eines Menschen missachtet und ihm der Wille anderer Menschen mit Gewalt aufgezwungen wurde. Der, aus seiner Sicht, böswilligen
Ehefrau eines an Parkinson erkrankten Mannes ist es gelungen, vor einem spanischen Gericht die Vormundschaft über ihn zu bekommen. Die Eheleute lebten seit mehr als 7 Jahren
getrennt. Jeder bezog seine eigene Altersversorgung, die Konten waren getrennt. Sie lebte weiterhin in dem Haus, das beiden gemeinsam gehört. Er lebte bei seiner neuen Lebensgefährtin,
bis seine Erkrankung ihn zeitweise handlungsunfähig machte. Diese Gelegenheit nutzte seine Frau. Hinter der vorgeschobenen „Fürsorge“ stecken natürlich auch oder ausschließlich ganz massive
finanzielle Interessen. Die Auswirkungen lassen sich anhand seiner Kontoauszüge sehr anschaulich belegen. Nun befindet er sich auf ihre Veranlassung gegen seinen ausdrücklichen Willen in
einem Pflegeheim.
Für das Verständnis eines Betreuten Wohnens wie Solvida im Unterschied zu einem Altersheim (oder, wie immer das verbal geschönt wird) bedarf es einiger Erläuterungen:
Der fundamentale Unterschied zwischen einem Heim und einem (echten) Betreuten Wohnen ist die Selbstbestimmung, der freie Wille. Die große Angst alter Menschen
ist der Verlust des Menschenrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Nicht umsonst ist dieses Recht fester Bestandteil jeder freiheitlichen Verfassung. Im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland steht dieser Grundsatz schon im ersten Satz des Artikels 2.
Bei der Versorgung alter Menschen geht es um zwei grundlegende Ziele:
1. Das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen
2. Bezahlbare Kosten
Diese beiden Ziele unter einen Hut zu bringen, ist nicht einfach angesichts der Tatsache, dass die Menschen immer älter werden, sich das Geld für Rente und Pflege sich aber nicht gleichermaßen
vermehrt. Deshalb werden Lösungen gesucht. Ein Ansatz ist es, die Menschen möglichst lange im eigenen Haushalt zu unterstützen und erst, wenn es gar nicht mehr anders geht, in eine
Pflegeeinrichtung zu bringen. Nun sind der Betreuung oder Pflege im bisherigen eigenen Haushalt Grenzen gesetzt. Oft ist Barrierefreiheit nicht oder nur mit großem Aufwand herstellbar. Manchmal
wird teure Ausstattung gebraucht. Ein großes Problem ist die Präsenz von Helfern im Bedarfsfall. Zur routinemäßigen Versorgung muss jemand, möglicherweise mehrmals täglich, anfahren und es muss
ein zuverlässiges Notrufsystem für Ausnahmesituationen geben. Je nach Betreuungsbedarf können solche Lösungen sehr teuer und aufwendig werden und es kann sinnvoll sein, näher zur Betreuung zu
ziehen. Die Prioritäten sind damit klar nachvollziehbar:
1. Versorgung ohne Umzug im eigenen Haushalt
2. Umzug in ein Betreutes Wohnen und Versorgung dort im eigenen Haushalt
3. Wenn nötig, Umzug in ein Heim, das die besonderen Pflegeanforderungen erfüllt
Diese Denkweise setzt sich in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Politik, Sozialverbänden und Betreibern immer mehr durch. Auch aus der Sicht der Betroffenen ist dieses Vorgehen die
beste Lösung, weil es die Selbstbestimmung möglichst lange gewährleistet. Um verlässliche Qualitätsgrundlagen und Vergleichsmöglichkeiten für Betreutes Wohnen zu haben, hat das Deutsche Institut
für Normung (DIN) 2006 in Zusammenarbeit mit Politik, Verbänden, Betreibern und unabhängigen Experten mit der DIN 77800 ein grundlegendes Regelwerk geschaffen. Auf dieser Grundlage wurde 2012 die
Europäische Norm CEN TS 16118 entwickelt. Eine entsprechende spanische Norm ist uns nicht bekannt. Die vorgenannten Gedanken zum Betreuten Wohnen mit dem Ziel größtmöglicher Selbstbestimmung
entwickeln sich in Spanien erst langsam. Uns ist kein zertifiziertes Betreutes Wohnen in Spanien - nach welcher Norm auch immer - bekannt.
Die ersten beiden der erwähnten Stufen ermöglicht Solvida als Betreutes Wohnen, zertifiziert nach DIN 77800, und SolvidaCare als
ambulanter Pflegedienst. Erst, wenn die Stufe 3 nicht mehr vermeidbar ist, begleitet Solvida die Kunden bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung und hilft ihnen bei der Umsetzung. In
den meisten Fällen jedoch können Bewohner, die sich für das Wohnen in Solvida entschieden haben, bis zum Schluss in vertrauter Umgebung bleiben.