Pflege – die Bundesregierung packt es an.

Gleich drei Bundesminister haben das Pflegethema zur Chefsache gemacht und in einer „konzertierten Aktion“ (wir erinnern uns an den früheren Wirtschaftsminister Karl Schiller) ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Schauen wir uns die Sache mal Punkt für Punkt an.

 

„Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.” (aus der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums)

 

Aktuell wird verbreitet, dass in Deutschland etwa 40.000 Stellen für Pflegekräfte unbesetzt sind. Kein Wunder also, dass immer wieder von „Pflegenotstand“ gesprochen wird. Auffällig ist natürlich der Wunsch nach tariflicher Bezahlung. Nicht ganz einfach, solange es einen solchen Tarif in Deutschland noch nicht gibt.

 

Nicht uninteressant ist diese Forderung nach geregelten Verhältnissen. Man will nach einheitlichen Tarifen vorgehen, die zuerst definiert werden sollten. Die Pflegekassen haben zwar mit den Organisationen der Dienstleister im Pflegebereich sehr detaillierte Leistungsbeschreibungen und Tarife vereinbart - teils auf die Sekunde und den Cent genau - aber die Arbeitsbedingungen derer, die die Leistungen erbringen sollen, sind nicht definiert. Das soll nun kommen und es ist auch gleich ein Mindesteinkommen von 2.500 Euro im Monat für Pflegefachkräfte im Gespräch. Da kommt noch einiges an Arbeit auf die zuständigen Berufsverbände und Ministerien zu, zumal die Zuständigkeiten bisher keineswegs geklärt sind.

 

In Spanien ist man da viel weiter. SolvidaCare beschäftigt alle Mitarbeiter nach dem gültigen spanischen Tarifvertrag

 

„Convenio colectivo estatal de servicios de atención a las personas dependientes y desarrollo de la promoción de la autonomía personal.”, 

der seit vielen Jahren jedes Detail der Beschäftigungsverhältnisse regelt und jährlich angepasst wird. Hier sind alle denkbaren Situationen und natürlich die Bezahlung und Arbeitszeiten geregelt. Von den Beschäftigten in der Telefonzentrale über Gärtner, Fahrer, Pflegehilfskräfte, Krankenschwestern, Ärzte, Büroangestellte usw. sind Grundgehälter, Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschläge, Überstunden, Bereitschaftsdienste genauso geregelt, wie Zuschläge für langjährige Beschäftigung. Eine ausgebildete Krankenschwester (Enfermera) beispielsweise hat 2019 ein tarifliches Grundgehalt von 1.347,42 Euro, das 14 Mal pro Jahr bezahlt wird. Das durchschnittliche Pro-Kopf Einkommen in Spanien liegt bei etwas über 60% des Vergleichseinkommens in Deutschland. Zu bedenken ist weiter, dass in Spanien fast der gesamte Sozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber bezahlt wird. Mit den tariflichen Zuschlägen kommt eine Enfermera in der Pflege in Spanien auf ein Einkommen, das im Verhältnis sogar deutlich oberhalb der in Deutschland angestrebten Bezahlung liegt. 

Das in Deutschland angestrebte Ziel ist also in Spanien offiziell längst erreicht. Sofern der Arbeitgeber sich korrekt verhält, was auch in Spanien durchaus nicht die Regel ist. Auch hier gilt nämlich die gleiche mathematische Grundregel wie überall: Man kann aus einem Topf nicht mehr herausnehmen, als hineinkommt. Also entweder der Kunde zahlt mehr Geld, damit man mehr Personal bezahlen kann, oder es wird am Personal und damit an der Leistung gespart. Besuchen Sie einfach einmal ein spanisches Altenheim und bilden sich selbst eine Meinung. 

 

Bevor Solvida nach der DIN 77800 Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ zertifiziert wurde, mussten natürlich unzählige Details geprüft und vor Ort bestätigt werden. Die Prüfer waren sehr angetan von der angenehm entspannten Atmosphäre in Solvida und von dem besonders komfortablen Personalschlüssel. Dabei sind die Konditionen völlig transparent und für jeden im Internet einzusehen.