Pflegesachleistung – Wunsch und Wirklichkeit

Die Themen um die Pflegesachleistung werden vielfach sehr emotional diskutiert. Oft wird argumentiert, dass die Verweigerung der Pflegesachleistung im Ausland ungerecht sei. Nun haben sämtliche befassten Gerichte in letzter Instanz bis hin zum Europäischen Gerichtshof mehrfach abschließend und rechtskräftig geurteilt, dass die Praxis rechtmäßig ist. Man kann sich darüber ärgern, aber so sind die Gesetze. Gerichte haben bestehende Gesetze anzuwenden. Diese zu ändern ist Sache der Politik.

Um eine Änderung bei der Politik zu erreichen, haben Betroffene im vergangenen Sommer eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Damit diese Petition öffentlich behandelt werden muss, ist ein sogenanntes Quorum, eine Mindestunterstützerzahl, von 50.000 Personen erforderlich. Die Petition zur Gewährung von Pflegesachleistungen im EU-Ausland erreichte rund 350 Unterstützer in der vorgegebenen Zeit. Das Quorum ist also nicht gerade knapp verfehlt. Damit kann die Petition trotzdem behandelt werden. Realistisch sollte man sich aber vor Augen halten, dass die 709 Bundestagsabgeordneten eine Bevölkerung von mehr als 82 Millionen Menschen repräsentieren und allein im Jahr 2017 über 11.000 Petitionen eingereicht wurden. Diesen stehen 28 Mitglieder des Petitionsausschusses gegenüber. Es ist schon sehr optimistisch, daran zu glauben, dass in diesem Umfeld 350 Menschen eine Gesetzesänderung erreichen, die zusätzlich umfassende Maßnahmen und Regelungen in sämtlichen EU-Ländern erfordern würde. Es mag bitter klingen, aber aus der Sicht eines Politikers ist mit 350 Wählern, die im Ausland leben, keine Wahl zu gewinnen. Auch, wenn es sinnvoll sein mag, weiter zu kämpfen, so sollte man einsehen, dass es bis zu einem Durchbruch und dann bis zur praktischen Umsetzung im günstigsten Fall noch viele Jahre dauern wird. Zu lange für die heutige Rentnergeneration.

Besonders engagiert in dieser Sache war das „Seniorennetzwerk Costa Blanca“. Jahrelang erzielte man damit große Aufmerksamkeit an der Costa Blanca. Die aktuellste Äußerung (Stand 4. September 2018) zum Thema ist auf der Homepage des Netzwerks zu lesen:
„Januar 2018:
Aufgrund der Problematik bei der Bildung einer neuen Bundesregierung verschiebt sich die Entscheidung entsprechend.“
Da scheint ja dann wohl auch die Luft raus zu sein.

Nachdem auch bereits die gesamte Berichterstattung zu den Bemühungen um Senioreneinrichtungen von der Homepage gelöscht ist, sind weitere aktuelle Aktivitäten des Netzwerks nicht zu erkennen.

Recht informativ zum Thema ist ein Informationsblatt, das über die Deutsche Botschaft verbreitet wird. Hier werden die gesetzlichen Grundlagen und Verfahrensweisen erläutert.

https://spanien.diplo.de/blob/1762544/8fad58f2f6c4d308c9928fd0a117304b/dd-rentenv-krankenv-pflegev-data.pdf

Dort ist auch sehr anschaulich der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld erläutert. Darauf möchte ich in einem weiteren Beitrag eingehen, damit hier der Rahmen nicht gesprengt wird.

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