Betreutes Wohnen und Heim - ein fundamentaler Unterschied

„Schiebt mich bitte nicht ins Heim ab, wenn ich mal nicht mehr kann!“ Diese flehentliche Bitte vieler älterer Menschen drückt eine Urangst aus. Die Angst vor dem Verlust der Eigenständigkeit. Nicht mehr selbst über den Tagesablauf entscheiden zu können, im Alter wieder wie ein Kleinkind bevormundet zu werden. Das sind für die meisten Menschen Horrorvorstellungen. So wird häufig die notwendige Entscheidung für mehr Sicherheit und Komfort viel zu lange hinausgezögert. 

 

Weniger furchteinflößend, aber auch weniger bekannt ist ein Umzug in ein Betreutes Wohnen. „In ein Heim wird man gebracht, in ein Betreutes Wohnen zieht man ein.“ Diese Worte eines Experten treffen den Nagel auf den Kopf. Ein Umzug in eine barrierefreie Umgebung ist ein Schritt zu mehr Unabhängigkeit. Hilfe, Dienstleistungen und Komfort sind jederzeit abrufbar, aber nicht aufgezwungen. Damit kann man noch lange frei und selbständig leben. Ohne Angst vor Bevormundung. So wird die Sache schon sympathischer. Diese Freiheit führt aber auch dazu, dass jeder seine Immobilie einfach als Betreutes Wohnen vermarkten kann. Der Begriff ist nicht geschützt. Hausbesitzer mit freien Gästezimmern, Bauträger mit unverkauften Ladenhütern oder sogar Heime mit Leerständen nennen sich einfach Betreutes Wohnen und schon ist die Angst berechtigt, unseriösen Geschäftemachern in die Hände zu fallen. 

 

Aktuell war in einer Wochenzeitung an der Costa Blanca zu lesen, dass ein Pflegeheim, das seit vielen Jahren überwiegend Betten in Doppelzimmern, aber keine eigenständigen Wohneinheiten, vermietet, plötzlich als Betreutes Wohnen auftritt. Vielleicht soll damit Schwellenangst genommen werden. Es ist aber Täuschung. Es gibt gewaltige grundsätzliche Unterschiede zwischen den Wohnformen. Versuchen wir eine vereinfachte Unterscheidung:

 

Alters-/Pflegeheim-Residenz

  • Vermietet werden Betten oder Zimmer.
  • Eigene Möbel sind nur eingeschränkt oder nicht möglich.
  • Selbstversorgung ist nicht vorgesehen. Es gibt keine eigene Küche.
  • Das Heim gibt den Tagesablauf vor.
  • „Hausherr“ ist das Heim.
  • Anforderungen sind gesetzlich geregelt.
  • Die Aufsicht erfolgt durch Behörden oder beauftragte Organisationen.

Betreutes Wohnen

  • Vermietet werden Wohnungen oder Apartments.
  • Eigene Möblierung ist nach Wunsch ganz oder teilweise möglich.
  • Jede Wohnung verfügt über eigene Küche mit Herd, Backofen und Kühlschrank.
  • Der Bewohner lebt völlig selbständig und nimmt nur Leistungen in Anspruch, die er will.
  • Pflege und Betreuung bis zu Vollversorgung bei Bettlägerigkeit sind, je nach Anbieter, in der eigenen Wohnung abrufbar.
  • Der Bewohner ist frei in der Wahl seiner Dienstleister.
  • „Hausherr“ in seiner Wohnung ist der Bewohner. 
  • Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht geschützt.
  • Qualitätsanforderungen sind seit 2006 in Deutschland durch die DIN 77800 normiert.
  • Seit 2012 gibt es auf Basis der DIN 77800 die Europäische Norm CEN TS 16118.
  • Die Einhaltung der Qualitätsnormen kann durch unabhängige Organisationen wie DIN-Certco zertifiziert werden.

Solvida ist das erste und einzige Betreute Wohnen in Spanien, das nach der deutschen Qualitätsnorm DIN 77800 zertifiziert ist, womit gleichzeitig die Barrierefreiheit nach DIN 18040 bestätigt ist. Die Bedeutung und die Seriosität der DIN muss man wohl nicht erklären. Um einen brauchbaren Vergleich anzustellen, müssen Sie nur die Norm zur Hand nehmen und abhaken. Bei Solvida hat es die Zertifizierungsgesellschaft DIN Certco für Sie schon getan. Sie werden in Spanien lange suchen müssen, um ein anderes Betreutes Wohnen zu finden, das diese Anforderungen erfüllt.